Es gibt eine sehr informative Zusammenfassung des deutschen Sozialsystems (in pdf). Es wird gratis zum Herunterladen angeboten und herausgegeben vom Arbeits- und Sozialministerium.
In Deutschland gibt es das doppelte Facharztsystem. Das heißt es gibt die ambulante fachärztliche Tätigkeit, die von niedergelassenen Ärzten in ihren eigenen Praxisräumen angeboten wird und die stationäre fachärztliche Behandlung, die von angestellten Ärzten in den Krankenhäusern erbracht wird. Eine Zwitterrolle nimmt dabei ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) ein. Hier können sich mehrere Niedergelassenen zu einer poliklinikähnlichen Versorgung zusammengeschlossen haben. Es ist darüber hinaus möglich, dass auch Krankenhausträger Kassensitze aufkaufen, um angestellte Ärzte in diesen MVZ einstellen und so an der ambulanten Versorgung teilnehmen. Die Facharztausbildung findet zu über 95% in den Krankenhäusern statt. Ein Arzt muss eine Ausbildungsermächtigung beantragen um jüngere Ärzte ausbilden zu dürfen. Diese Ermächtigung richtet sich nach der Qualität und dem Umfang der ärztlichen Tätigkeit in seiner Abteilung. Alle ausbildungsermächtigten Ärzte sind in den entsprechenden homepages der Ärztekammern in Datenbaken abrufbar.
Ein Facharzt kann nach der Facharztausbildung eigenverantwortlich Patienten behandeln. Dies ist Voraussetzung um entweder als Funktionsoberarzt, Oberarzt, Chefarzt oder niedergelassener Facharzt zu arbeiten. Die Weiterbildung dauert in der Regel 5 Jahre nach EU-Bestimmungen und wird Europaweit anerkannt. Es gibt je Bundesland eine spezifische Weiterbildungsordnung, die geringfügig von einander abweicht. Assistenzärzte in Ausbildung machen während ihrer Facharztausbildungszeit einen Anwesenheitsdienst, der durch einen Oberarzt oder Chefarzt in Rufbereitschaftsdienst komplettiert wird. Diese Absicherung gewährleistet einen Facharztstandard.
Das deutsche Gesundheitssystem besteht in veränderten Formen seit dem 01.12.1884.
Im Prinzip basiert es auf drei Leistungspartnern: Den Empfängern, den Erbringern und den Finanzierern. Die Empfänger sind als Patienten zwangsversichert und erhalten im Krankheitsfalle die Leistungen bezahlt. Dazu gehören ambulante medizinische Versorgung, Laborleistungen, Krankenhausbehandlung, Medikamente und Rehabilitationsmassnahmen. Erbracht werden die Leistungen neben Ärzten, Krankenschwestern, Apothekern, Krankengymnasten und Psychotherapeuten von einer Vielzahl von Berufsgruppen. Die meisten der 2100 Krankenhäuser sind Teil der öffentlichen Gesundheitsversorgung. Etwas mehr als 1 Millionen Erwerbstätige arbeiten in Krankenhäusern. Insgesamt arbeiten etwa 10% der deutschen Beschäftigten im Gesundheitssystem.
Für die Bezahlung gibt es ein Reihe von Krankenversicherungen, die frei wählbar sind. Prinzipiell kann man in Deutschland privat oder gesetzlich krankenversichert sein. Dies hängt von der Art der Arbeit ab. Besserverdiener oder Selbständige können die Pflichtversicherung der gesetzlichen Versicherung verlassen und sich bei einer privaten Krankenversicherung versichern. Etwa 10 % der Bevölkerung ist inzwischen privat krankenversichert. Nicht medizinisch notwendige Behandlungen -wie Schönheitsoperationen- werden nicht vom Gesundheitssystem bezahlt. Für die Versorgung von Patienten daheim kommt die Pflegeversicherung auf, die an die Krankenversicherung angeschlossen ist. Der deutsche Staat finanziert durch Sonderausgaben nachrangig das Gesundheitssystem mit.
letzte Aktualisierung 21.06.2021, Version 3.6
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